Grundlagen der Arbeit der Nadeshda–Bulgarienhilfe der Ev. Petrikirchengemeinde Bielefeld

(Beschlossen vom Presbyterium der Ev. Petrikirchengemeinde in seiner Sitzung am 4. Dezember 2013.)

Präambel

Die Nadeshda-Bulgarienhilfe lebt von der umfassenden Botschaft des Evangeliums von Jesus Christus. Die Liebe und Barmherzigkeit Gottes zur Welt bewegt das Engagement der Nadeshda-Bulgarienhilfe, Menschen in Bulgarien in seelischer, leiblicher und sozialer Not beizustehen und sie in ihrer Eigenverantwortung zu stärken sowie ihre geschöpfliche Würde zu erkennen und ihr Potential zu entfalten.

Daher will die Nadeshda-Bulgarienhilfe missionarisch-sozialdiakonische Entwicklungsprozesse in Bulgarien fördern, die partizipativ und ganzheitlich sind und die jeweils die Eigenständigkeit und Selbstorganisation der Partnerorganisationen in Bulgarien stärken. Diese ökumenisch-diakonische Arbeit geschieht somit in einem institutionellen Rahmen, d.h. mit Kirchen und christlichen Organisationen als juristischen Personen und ökumenischen Partnern vor Ort.

I. Ziele und Werte

Die Nadeshda-Bulgarienhilfe weiß sich einem christlich-humanistischen Menschenbild verpflichtet. Zu ihm gehört ganz wesentlich, dass dem Menschen von Gott eine Menschenwürde verliehen ist, die unabhängig von Leistung, Begabung, Herkunft, Geschlecht und sexueller Orientierung besteht. Der Mensch lebt nach diesem Menschenbild wesentlich in Beziehung, ist zur Freiheit berufen, zur Verantwortung fähig, er kann sich entwickeln und verändern, erlebt dabei aber auch Grenzen und Scheitern. Die von Frauen und Männern repräsentierte Vielfalt wird als Chance und Bereicherung begriffen.

Die durch die Nadeshda-Bulgarienhilfe geförderten Projekte sollen Menschen in Bulgarien in seelischer, leiblicher und sozialer Not beistehen und sie in ihrer Eigenverantwortung stärken, sie dienen der Hilfe zur Selbsthilfe mit einem angemessenen Eigenanteil der Partner vor Ort auf der Grundlage eines transparenten verantwortlichen Handelns. Die Projekte sollen zeitlich befristet sein und einen überprüfbaren Entwicklungsplan beinhalten sowie der sozialen Nachhaltigkeit dienen. Um Gefahren der persönlichen Bereicherung auszuschließen, werden alle Projekte nur in einem institutionellen Rahmen der ökumenischen Partner vor Ort durchgeführt. Ausländisches Geld darf weder abhängig machen noch lokales Engagement dämpfen.

Die Gemeinden, die als ökumenische Partner Förderung erfahren, legen ein die Zusammenarbeit befürwortendes schriftliches Votum des Leitungskreises der Bulgarischen Ev. Allianz bzw. ihres Kirchenbundes vor. Organisationen, die keinen Gemeindestatus haben, legen ein schriftliches Votum einer der mit der Nadeshda-Bulgarienhilfe zusammenarbeitenden Gemeinden vor.

II. Förderung

Die Nadeshda-Bulgarienhilfe fördert daher:

  1. Projekte, die den Zielen und Werten der Nadeshda-Bulgarienhilfe verpflichtet sind.
  2. Projekte, die Eigeninitiative ergänzen und unterstützen.
  3. Projekte, die von einem einheimischen und tragfähigen Team verantwortet werden und mit anderen Partnern vor Ort gut vernetzt sind.
  4. Projekte, die aus dem Lebenszusammenhang der Menschen vor Ort hervorgegangen sind, gemeinsam mit ihnen entwickelt wurden und einen angemessenen Eigenanteil beinhalten.
  5. Projekte, deren Träger rechtsfähige, gemeinwohlorientierte, partizipative Organisationen sind und die ordnungsgemäß mit Abrechnungen und Jahresbilanzen umgehen.
  6. Soweit es bei einer Projektförderung um eine Immobilie geht, muss für diese eine rechtlich verbindliche Eigentumsform und eine langfristige, der Förderung entsprechende Nutzung gegeben sein.

III. Arbeitsweise

Die Nadeshda-Bulgarienhilfe wird geleitet und projektiert durch einen presbyterialen „Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe“ der Ev. Petrikirchengemeinde, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Zwei vom Presbyterium berufene Presbyter/Presbyterinnen
  • Zwei vom Presbyterium berufene leitende Mitarbeitende der Nadeshda-Bulgarienhilfe
  • Der/die mit der Bulgarienhilfe beauftragte Gemeindepfarrer/Gemeindepfarrerin.

Der Ausschuss ist dem Presbyterium verantwortlich. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/Vorsitzende. Dieser/diese ist Sprecher/in der Nadeshda-Bulgarienhilfe.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe tagt in der Regel viermal im Jahr.

Die Prüfung der zu fördernden Projekte erfolgt im presbyterialen Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe auf der Grundlage der oben genannten Zwecke, Ziele und Werte der Nadeshda-Bulgarienhilfe und im Einklang mit den kirchlichen und staatlichen Gesetzen und steuerrechtlichen Bestimmungen. Insoweit wird auf den beigefügten Leitfaden, der Bestandteil dieser Grundlagen ist, verwiesen.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe legt dem Presbyterium der Ev. Petrikirchengemeinde den Organisationsaufbauplan und Organisationsablaufplan der Nadeshda-Bulgarienhilfe vor. In ihnen wird die Zuständigkeit der handelnden Personen für die Haushaltsabwicklung, Projektbegleitung und Evaluierung, Lagerung, Transport, Mitarbeiterpflege, Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwesen geklärt.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe stellt in Verbindung mit der Erstellung des gemeindlichen Haushalts einen Entwurf des Sachbuches „Nadeshda- Bulgarienhilfe“ auf und legt ihn zeitnah dem Presbyterium vor. Rechtliche Verpflichtungen, die eine dauerhafte Wirkung haben oder den Betrag von 5000 Euro jährlich übersteigen (keine Spendenweitergabe), sind durch das Presbyterium zu beschließen.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe ist dem Presbyterium der Ev. Petrikirchengemeinde rechenschaftspflichtig und legt dem Presbyterium jährlich einen umfassenden schriftlichen Bericht vor, der u.a. die Entwicklung der zu fördernden Projekte und Abwicklung anhand der oben genannten Zwecke, Ziele und Werte beinhaltet sowie den Warenbestand, die Lagerung, die Transporte, den Haushalt, den Spendendurchfluss, die steuerrechtlich-konforme Weitergabe der Spenden, das Spendenwesen mit den Bescheinigungen, die Evaluierung und künftige Planung umfasst.

Eine defizitäre Situation ist unter allen Umständen zu vermeiden. Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe hat dies durch einen internen Kontrollmechanismus zu gewährleisten. Sollte eine defizitäre Situation drohen, ist das Presbyterium frühzeitig zu informieren.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe ist verpflichtet, keine finanziellen Verpflichtungen einzugehen, die nicht durch Einnahmen der Nadeshda-Bulgarienhilfe gedeckt sind. Der Haushalt der Ev. Petrikirchengemeinde darf – abgesehen von kleineren Ausgaben im Rahmen des pfarramtlichen Dienstes sowie der Ausschussarbeit einschließlich Portokosten für die Spendenbescheinigungen – nicht belastet werden. Kollekten zugunsten der Nadeshda-Bulgarienhilfe sind mit dem Presbyterium abzustimmen.

Der presbyteriale Ausschuss Nadeshda-Bulgarienhilfe betreibt in Abstimmung mit dem Presbyterium der Ev. Petrikirchengemeinde die Öffentlichkeitsarbeit und gibt jährlich den Mitarbeitenden und Spendern einen Rechenschaftsbericht über die Projektarbeit und die Verwendung der Spendengelder.

IV. Verantwortung des Presbyteriums

Das Presbyterium verantwortet die Nadeshda-Bulgarienhilfe. Dazu gehört es vor allem, die Arbeit der Nadeshda-Bulgarienhilfe prüfend zu begleiten. Hierzu dienen der jährlich vorzulegende Bericht, die Prüfung der Finanzen und der Kassenführung der Nadeshda-Bulgarienhilfe. Dabei hat das Presbyterium Sorge zu tragen, dass die Gemeindearbeit vor Ort und die Wahrung des gemeindlich-diakonischen Auftrages nicht beeinträchtigt werden.